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   VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16   

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VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16 (https://dejure.org/2019,47384)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.01.2019 - 9 A 97/16 (https://dejure.org/2019,47384)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 9 A 97/16 (https://dejure.org/2019,47384)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Augsburg, 30.10.2018 - Au 3 K 15.1803

    Anordnung eines Haltverbots mit Zusatzzeichen

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Sie schützen daneben nur in geringem Umfang auch die Belange einzelner, soweit deren geschützte Individualinteressen berührt werden, und zwar nur insoweit, als diese durch Einwirkungen des Straßenverkehrs in einer Weise beeinträchtigt werden, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigt (so ausdrücklich VG Augsburg, U. v. 30.10.2018 - Au 3 K 15.1803 -, juris, Rdnr. 20; siehe hierzu auch VGH Mannheim, U. v. 22.02.2017 - 5 S 1044/15 -, juris, Rdnr. 19, nachfolgend BVerwG, U. v. 24.01.2019 - BVerwG 3 C 7.17 -).

    "Eng" ist eine Straßenstelle (z. B. Einmündungen, Fußgängerüberwege und Fußgängerfurten, vgl. Schubert, in: Münchener Kommentar zum StVR, § 12 StVO, Rdnr. 9), wenn der neben dem haltenden Fahrzeug zur Durchfahrt freibleibende Raum einem Fahrzeug mit der regelmäßig höchstzulässigen Breite (2,50 m, ausnahmsweise 3 m: § 32 Abs. 1 Satz 1 StVZO) nicht die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 0, 50 m von dem abgestellten Fahrzeug gestattet und damit ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten ermöglicht (Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 12 StVO, Rdnr. 6 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Schubert, a.a.O., Rdnr. 12; vgl. auch LG Saarbrücken, U. v. 01.04.2015, a. a. O., juris, Rdnr. 13 mit weiterem Nachweis aus der Rechtsprechung; a. A. VG Augsburg, U. v. 30.10.2018, a. a. O., juris, Rdnr. 19: Welche Straßenstellen eng seien, lasse sich nicht absolut festlegen, sondern nur in Relation zu den konkreten Straßenverhältnissen.).

    Unter diesen Umständen dürfte jedenfalls eine geringere Restfahrbahnbreite hinnehmbar sein als bei einer Durchgangsstraße, in der die höchstzulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt (so ausdrücklich VG Augsburg, U. v. 30.10.2018, a.a.O., juris, Rdnr. 19).

  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Der durch den Straßenausbaubeitrag ausgeglichene Sondervorteil besteht auch dann, wenn ein absolutes Halteverbotszeichen vor dem klägerischen Grundstück es zwar verbietet, auf der Fahrbahn zu halten, jedoch ein Halten in geringer Entfernung vom Wohngrundstück auf der ausgebauten Straße möglich und das Wohngrundstück über den zur Straße gehörenden Gehweg fußläufig zu erreichen ist (vgl. auch OVG Bautzen, B. v. 27.07.2016 - 5 B 375/15 -).

    Die erkennende Kammer geht daher von einer Ausbaubeitragspflicht eines Wohngrundstücks auch dann aus, wenn wegen eines Halteverbots vor dem Wohngrundstück zwar auf der ausgebauten Straße nicht bis zu dessen Höhe herangefahren und dort gehalten werden kann, dies aber in geringer Entfernung vom Grundstück auf der ausgebauten Straße möglich und das Grundstück über den zur Straße gehörenden Gehweg fußläufig erreichbar ist (vgl. auch OVG Bautzen, B. v. 27.07.2016 - 5 B 375/15 -, juris, Rdnrn. 21 ff.).

  • VG Schleswig, 07.07.2016 - 9 B 11/16

    Ausbaubeiträge; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Mit Beschluss der erkennenden Kammer vom 7. Juli 2016 - 9 B 11/16 - wurde der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des Verwaltungsvorgangs der Beklagten, auch zu dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (9 B 11/16; 2 MB 26/16) Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Sie schützen daneben nur in geringem Umfang auch die Belange einzelner, soweit deren geschützte Individualinteressen berührt werden, und zwar nur insoweit, als diese durch Einwirkungen des Straßenverkehrs in einer Weise beeinträchtigt werden, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigt (so ausdrücklich VG Augsburg, U. v. 30.10.2018 - Au 3 K 15.1803 -, juris, Rdnr. 20; siehe hierzu auch VGH Mannheim, U. v. 22.02.2017 - 5 S 1044/15 -, juris, Rdnr. 19, nachfolgend BVerwG, U. v. 24.01.2019 - BVerwG 3 C 7.17 -).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Sie schützen daneben nur in geringem Umfang auch die Belange einzelner, soweit deren geschützte Individualinteressen berührt werden, und zwar nur insoweit, als diese durch Einwirkungen des Straßenverkehrs in einer Weise beeinträchtigt werden, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigt (so ausdrücklich VG Augsburg, U. v. 30.10.2018 - Au 3 K 15.1803 -, juris, Rdnr. 20; siehe hierzu auch VGH Mannheim, U. v. 22.02.2017 - 5 S 1044/15 -, juris, Rdnr. 19, nachfolgend BVerwG, U. v. 24.01.2019 - BVerwG 3 C 7.17 -).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653

    Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Diese Richtlinien können allenfalls einen Anhaltspunkt dafür darstellen, wie im Normalfall Verkehrsanlagen auszuführen und zu gestalten sind, vermitteln dem Kläger aber - neben § 45 StVO - kein subjektives Recht auf (erneute) Einrichtung eines absoluten Halteverbotsbereiches in der Robert-Koch-Straße vor seinem Grundstück (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Braunschweig, U. v. 16.04.2013 - 6 A 64/11 -, juris, sowie VGH Bayern, U. v. 31.05.2011 - 8 B 10.1653 -, juris, Rdnr. 29).
  • VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15

    Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Einbau von LED Leuchtköpfen

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Diese bessere Ausleuchtung kann durch eine Erhöhung der Zahl der Leuchten - wie vorliegend 16 statt neun - und/oder eine Erhöhung - wie hier - der Leuchtkraft der einzelnen Leuchten erreicht werden, weil dies in der Regel zu einer besseren Ausleuchtung der Straße führt (vgl. hierzu nur OVG Schleswig, U. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 -, juris, Rdnr. 48; VG Schleswig, U. v. 30.01.2017 - 9 A 158/15 -, juris, Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Selbst wenn zu Gunsten des Klägers davon ausgegangen würde, dass diese ein das Betreten des Grundstücks erschwerendes Hindernis darstellen, handelt es sich hierbei jedenfalls nicht um ein solches, das der Kläger nicht in zumutbarer Weise beseitigen könnte (vgl. hierzu OVG Schleswig, U. v. 26.09.2007 - 2 LB 20/07 -, juris, Rdnr. 31; VG Schleswig, B. v. 01.02.2016 - 9 B 37/15 -, juris, Rdnr. 47).
  • BVerwG, 30.07.2018 - 9 B 23.17

    Gebrauchswert; Sondervorteil; Straßenausbaubeitrag; Verkehrswert; Vorteil;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Maßgeblich ist vielmehr, dass im Verhältnis zu nichtindividualisierbaren Dritten eine abstrakte, allein nach objektiven Kriterien zu beurteilende Besserstellung eintritt (OVG Schleswig, B. v. 06.09.2001 - 2 L 172/01 -, n. v.; BVerwG, B. v. 30.07.2018 - 9 B 23/17 -, juris, Rdnr. 8; Habermann, a. a. O., Rdnrn. 141 f.).
  • VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Aufhebung;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16
    Diese Richtlinien können allenfalls einen Anhaltspunkt dafür darstellen, wie im Normalfall Verkehrsanlagen auszuführen und zu gestalten sind, vermitteln dem Kläger aber - neben § 45 StVO - kein subjektives Recht auf (erneute) Einrichtung eines absoluten Halteverbotsbereiches in der Robert-Koch-Straße vor seinem Grundstück (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Braunschweig, U. v. 16.04.2013 - 6 A 64/11 -, juris, sowie VGH Bayern, U. v. 31.05.2011 - 8 B 10.1653 -, juris, Rdnr. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 3/12

    Heranziehung der Eigentümer eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer

  • VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
  • VG Schleswig, 01.02.2016 - 9 B 37/15

    Straßenausbaubeitrag - grundsätzliche Anforderungen an die Erhebung

  • VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906

    Sondervorteil i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG beim Straßenausbaubeitrag;

  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

  • VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14

    Heranziehung zu Ausbaubeiträgen

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1466

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße;

  • VG Schleswig, 03.04.2017 - 9 B 44/16

    Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung - Anforderungen an Ermessensakt

  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 7/14

    Ausbaubeiträge

  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2020 - 13 K 4705/17

    Kalkulatorische Zinsen Abwassergebühren

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2017 - 9 A 97/16.
  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 18/19

    Ausbaubeiträge

    Eine Zufahrtsmöglichkeit, insbesondere auch für Rettungsfahrzeuge im Sinne eines Erschlossenseins ist im Straßenausbaurecht nicht erforderlich (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 16.01.2019 - 9 A 97/16 - juris Rn. 42; Urteil vom 26.09.2018 - 9 A 176/15 - juris Rn. 27).
  • VG Schleswig, 07.07.2016 - 9 B 11/16

    Ausbaubeiträge; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    die aufschiebende Wirkung der Klage (9 A 97/16) des Antragstellers gegen den Vorauszahlungsbescheid der Antragsgegnerin vom 09.02.2016 anzuordnen,.
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